
Neues Jahressteuergesetz 2016
Neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“
Als „verdeckte Gewinnausschüttung“ (vGA) wertet die Finanzverwaltung Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, wenn diese außerhalb der vereinbarten Gewinnverteilung erfolgen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (diese Zuwendungen also einem Nichtgesellschafter nicht gewährt würden).
Im Streitfall hat die Finanzverwaltung erstattete Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung für die in der GmbH des Gesellschafter-Geschäftsführers beschäftigte Ehefrau als vGA behandelt. Die Beiträge wurden irrtümlich gezahlt.
Der Auffassung der Finanzverwaltung folgte der Bundesfinanzhof (BFH) nicht. Die Weitergabe der Arbeitgeberbeiträge an die Beschäftigte war nicht durch das Gesellschaftsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers (Ehegatten) veranlasst. Es resultierte vielmehr aus dem Arbeitsverhältnis der Ehefrau zur GmbH (Urt. v. 21.10.2014, VIII R 21/12).
Stand: 27. März 2015
Neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
Kein doppelter Höchstbetrag bei mehreren Einkünften
Fahrten zu einem einzigen Auftraggeber
BMF regelt steuerliche Behandlung neu
Bundesfinanzhof: keine „verdeckte Gewinnausschüttung“
Für gewisse Fonds erhebt der deutsche Fiskus eine von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten des Fonds unabhängige Pauschalsteuer.
Gewerbetreibende können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag bilden.
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt.