
Umsatzsteuer-Stichtag „10. Februar“
Wichtiger Termin für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer
Unternehmer, bei denen 2012 ein Vorsteuerüberschuss von mehr als 7.500 € angefallen ist, können als Voranmeldungszeitraum an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat wählen. Dies hat den Vorteil, dass Vorsteuerüberschüsse früher ins Unternehmen zurückfließen, was sich positiv auf die Liquidität auswirkt.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Unternehmer muss lediglich bis zum 10. Februar eine Voranmeldung für den Monat Januar abgeben. Macht der Unternehmer davon Gebrauch, muss er das ganze Kalenderjahr 2013 über eine monatliche Voranmeldung abgeben.
Unternehmern, die ihre Umsatzsteuer- Voranmeldung zwingend für jeden Kalendermonat abgeben müssen - das ist der Fall bei einer Steuer von mehr als 7.500 € im Kalenderjahr -, gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag eine sogenannte Dauerfristverlängerung. Dauerfristverlängerung heißt, dass die Steuervoranmeldung immer erst einen Monat später abgegeben werden muss (also z.B. im Februar 2013 für den Dezember 2012).
Die Dauerfristverlängerung setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer eine Sondervorauszahlung anmeldet und entrichtet. Hierfür gilt der 10. Februar als Stichtag. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ohne Anrechnung der Sondervorauszahlung für das vorangegangene Kalenderjahr, also für 2012.
Unternehmer U hat für das Kalenderjahr 2012 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 40.000 € angemeldet. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2012 hat U die Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2012 in Höhe von 5.000 € angerechnet. Die Sondervorauszahlung 2013 ist aus 40.000 € zu berechnen und beträgt 1/11 = 3.636 €.
Stand: 12. Januar 2013
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