
Jahresabschluss: Archivierungsrückstellung bilden
OFD Niedersachsen veröffentlicht Berechnungshilfe
Gibt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf und hat er dort auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt, unterliegt er nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies gilt im Regelfall ab dem Tag, der dem Wegzug folgt. Hiervon gibt es Ausnahmen: Eine Ausnahme ist die Schweiz. Mit der Eidgenossenschaft wurde im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die sogenannte „überdachende Besteuerung“ vereinbart. Diese besagt, dass der deutsche Fiskus von einem Wegzügler, der zuletzt insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland steuerpflichtig war, noch im Jahr des Wegzugs und für weitere 5 Jahre die aus deutschen Quellen stammenden Einkünfte und die deutschen Vermögenswerte unbeschränkt besteuern darf (Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz).
Gegen diese überdachende Besteuerung wurden in der Vergangenheit Zweifel laut, ob diese nicht gegen die Bestimmungen über die Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit verstößt. Auch eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit war Gegenstand von Diskussionen. Denn die überdachende Besteuerung greift bei Schweizer Staatsbürgern nicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die EU-Grundsätze der Nichtdiskriminierung einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen wie jenem zwischen Deutschland und der Schweiz nicht entgegenstehen (Urteil vom 19.11.2015, RS C 241/14).
Stand: 25. Februar 2016
OFD Niedersachsen veröffentlicht Berechnungshilfe
Wann droht die Gefahr einer Überversorgung?
Regelungen in Kaufverträgen auch für die Steuer
Gibt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf unterliegt er nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht.
Viele Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen oder Annehmlichkeiten unentgeltlich zukommen.
Verluste waren bis einschließlich 1998 unbegrenzt verrechenbar.
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach der Gegenleistung, also nach dem Kaufpreis, den der Käufer zahlt.